Vereinsrichtlinien

 

 

 

 

 

 

 

Nr. 1: Ernennung eines Mitgliedes zum Ehrenmitglied oder

 

Ehrenvorsitzenden

 

 

 

 

 

Ein Mitglied des Vereins kann von der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden ernannt werden.

 

 

 

Dem Vorstand gemeinsam mit der erweiterten Vorstandschaft bleibt das Vorschlagsrecht. In Ausnahmefällen haben der Vorstand und die erweiterte Vorstandschaft die Möglichkeit, in alleiniger Verantwortung ein Mitglied zum Ehrenmitglied, aber nicht zum Ehrenvorsitzenden, zu ernennen, wenn dessen Ernennung zum Ehrenmitglied aus zeitlichen Gründen nur im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung möglich ist, dem Vorstand und der erweiterten Vorstandschaft aber die Einberufung einer solchen außerordentlichen Mitgliederversammlung als nicht für dringend erforderlich erscheinen.

 

 

 

Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.

 

 

 

 

 

 

 

Nr. 2: Ehrenordnung­

 

 

 

  1. Für eine langjährige Mitgliedschaft und/oder für besonderen Einsatz für die Belange des Vereins verleiht der TTC Haag

 

 

 

Ehrennadeln in:

 

 

 

a) bronze,

 

b) silber

 

c) gold

 

d) bronze mit Kranz

 

e) silber mit Kranz

 

f) gold mit Kranz

 

g) Ehrenpreis

 

 

 

 

 

Die Verleihung einer Ehrennadel wird durch eine Urkunde bestätigt. Dies gilt auch entsprechend bei Ernennung eines Mitglieds zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden;-

 

siehe Nr. 1 der Richtlinien.

 

 

 

 

 

zu Nr. 2 > 1 a: die bronzene Ehrennadel wird verliehen bei:

 

 

 

30-jähriger Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes,

 

20-jähriger Mitgliedschaft eines aktiven Mitgliedes,

 

15-jähriger Funktionärstätigkeit eines Mitgliedes.

 

 

 

zu Nr. 2 >1 b: die silberne Ehrennadel wird verliehen bei:

 

 

 

40-jähriger Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes,

 

25-jähriger Mitgliedschaft eines aktiven Mitgliedes,

 

20-jähriger Funktionärstätigkeit eines Mitgliedes.

 

 

 

 

 

zu Nr. 2 > 1 c: die goldene Ehrennadel wird verliehen bei:

 

 

 

50-jähriger Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes

 

30-jähriger Mitgliedschaft eines aktiven Mitgliedes,

 

25-jähriger Funktionärstätigkeit eines Mitgliedes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu Nr. 2 > 1 d: die bronzene Ehrennadel mit Kranz

 

wird verliehen bei:

 

 

 

60-jähriger Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes

35-jähriger Mitgliedschaft eines aktiven Mitgliedes,

30-jähriger Funktionärstätigkeit eines Mitgliedes.

 

 

 

 

 

zu Nr. 2 > 1 e: die silberne Ehrennadel mit Kranz

 

wird verliehen bei:

 

 

 

              70-jähriger Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes

  40-jähriger Mitgliedschaft eines aktiven Mitgliedes,

 

35-jähriger Funktionärstätigkeit eines Mitgliedes.

 

 

 

 

 

zu Nr. 2 > 1 f: die goldene Ehrennadel mit Kranz

 

wird verliehen bei:

 

 

 

  80-jähriger Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes

  45-jähriger Mitgliedschaft eines aktiven Mitgliedes,

 

40-jähriger Funktionärstätigkeit eines Mitgliedes.

 

 

 

 

 

zu Nr. 2 > 1 g: Ehrenpreis

(anstelle der goldenen Ehrennadel mit Kranz und Brillant)

 

wird verliehen bei:

 

 

 

90-jähriger Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes

 

  50-jähriger Mitgliedschaft eines aktiven Mitgliedes,

 

45-jähriger Funktionärstätigkeit eines Mitgliedes.

 

 

 

Die aktive Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen beginnt ab Teilnahme am Nachwuchstraining bzw. Kinderturnen.

 

 

 

 

 

  1. Abweichend von Nr. 2 > 1 a bis 1 g können Ehrennadeln von bronze bis gold, von bronze mit Kranz bis gold mit Kranz oder der Ehrenpreis auch schon vor der geforderten Anzahl an Mitgliedsjahren bei Vorliegen besonderer Umstände verliehen werden (z.B. wenn ein Mitglied sich durch besondere Verdienste um den Verein verdient gemacht hat). Die Entscheidung hierüber obliegt dem Vorstand und der erweiterten Vorstandschaft des TTC Haag.

 

 

 

Sollte es hierbei zu Abstimmungen kommen, entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

 

 

 

 

 

Nr. 3: Ehrungen nach Nr. 2 können erfolgen bei:

 

 

 

- ordentlichen Mitgliederversammlungen (Generalversammlungen)

 

- Festbanketten des Vereins,

 

- allen Feiern des Vereins,

 

- allen übrigen entsprechenden Anlässen.

 

 

 

 

 

Nr. 4: Die vorherige Bekanntgabe an die zu ehrenden

 

Mitglieder sind an keine bestimmte Form gebunden.

 

 

 

Nr. 5: Die Ehrungen sind in der Mitgliederbestandsliste zu

 

vermerken.

 

 

 

Nr. 6: Die Ehrungen können durch die ordentliche

 

Mitgliederversammlung (Generalversammlung) auf

 

Antrag wieder aberkannt werden, wenn:

 

 

 

  1. der Geehrte aus dem Verein ausgeschlossen wird,

 

 

 

  1. der Geehrte den Verein in seinem Ruf schädigt,

 

 

 

  1. auf Antrag des Geehrten.

 

 

 

 

 

Die Bekanntgabe der Aberkennung ist an keine Form gebunden.

 

 

 

 

 

Die Aberkennung gilt bei einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen als zustande gekommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr. 7: Geburtstage

 

 

 

Den Geburtstagsjubilaren gratulieren stellvertretend für den den TTC Haag absprachegemäß Mitglieder des Vorstands

 

bzw. der erweiterten Vorstandschaft..

 

 

 

 

 

Aktiven Mitgliedern wird gratuliert zum

 

50. Geburtstag

 

60. Geburtstag

 

65. Geburtstag

 

70. Geburtstag, weiterführend im 5-Jahresryhtmus

 

 

 

 

 

Passiven Mitgliedern wird gratuliert zum

 

70. Geburtstag

 

75. Geburtstag

 

80. Geburtstag, weiterführend im 5-Jahres-Rhytmus

 

 

 

 

 

Die genannten aktiven Geburtstagsjubilare erhalten vom Verein eine Geld-/Geschenkzuwendung zwischen 20,00 € und 30,00 €.

 

 

 

Die genannten passiven Geburtstagsjubilare erhalten vom Verein eine Geld-/Geschenkzuwendung zwischen 15,00 € und 20,00 €.

 

 

 

 

 

Haag, den 09.06.2018

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Franz Altmann

 

1.Vorstand