Vereinsrichtlinien
Nr. 1: Ernennung eines Mitgliedes zum Ehrenmitglied oder
Ehrenvorsitzenden
Ein Mitglied des Vereins kann von der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
Dem Vorstand gemeinsam mit der erweiterten Vorstandschaft bleibt das Vorschlagsrecht. In Ausnahmefällen haben der Vorstand und die erweiterte Vorstandschaft die Möglichkeit, in alleiniger Verantwortung ein Mitglied zum Ehrenmitglied, aber nicht zum Ehrenvorsitzenden, zu ernennen, wenn dessen Ernennung zum Ehrenmitglied aus zeitlichen Gründen nur im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung möglich ist, dem Vorstand und der erweiterten Vorstandschaft aber die Einberufung einer solchen außerordentlichen Mitgliederversammlung als nicht für dringend erforderlich erscheinen.
Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.
Nr. 2: Ehrenordnung
Für eine langjährige Mitgliedschaft und/oder für besonderen Einsatz für die Belange des Vereins verleiht der TTC Haag
Ehrennadeln in:
a) bronze,
b) silber
c) gold
d) bronze mit Kranz
e) silber mit Kranz
f) gold mit Kranz
g) Ehrenpreis
Die Verleihung einer Ehrennadel wird durch eine Urkunde bestätigt. Dies gilt auch entsprechend bei Ernennung eines Mitglieds zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden;-
siehe Nr. 1 der Richtlinien.
zu Nr. 2 > 1 a: die bronzene Ehrennadel wird verliehen bei:
30-jähriger Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes,
20-jähriger Mitgliedschaft eines aktiven Mitgliedes,
15-jähriger Funktionärstätigkeit eines Mitgliedes.
zu Nr. 2 >1 b: die silberne Ehrennadel wird verliehen bei:
40-jähriger Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes,
25-jähriger Mitgliedschaft eines aktiven Mitgliedes,
20-jähriger Funktionärstätigkeit eines Mitgliedes.
zu Nr. 2 > 1 c: die goldene Ehrennadel wird verliehen bei:
50-jähriger Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes
30-jähriger Mitgliedschaft eines aktiven Mitgliedes,
25-jähriger Funktionärstätigkeit eines Mitgliedes.
zu Nr. 2 > 1 d: die bronzene Ehrennadel mit Kranz
wird verliehen bei:
60-jähriger Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes
35-jähriger Mitgliedschaft eines aktiven Mitgliedes,
30-jähriger Funktionärstätigkeit eines Mitgliedes.
zu Nr. 2 > 1 e: die silberne Ehrennadel mit Kranz
wird verliehen bei:
70-jähriger Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes
40-jähriger Mitgliedschaft eines aktiven Mitgliedes,
35-jähriger Funktionärstätigkeit eines Mitgliedes.
zu Nr. 2 > 1 f: die goldene Ehrennadel mit Kranz
wird verliehen bei:
80-jähriger Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes
45-jähriger Mitgliedschaft eines aktiven Mitgliedes,
40-jähriger Funktionärstätigkeit eines Mitgliedes.
zu Nr. 2 > 1 g: Ehrenpreis
(anstelle der goldenen Ehrennadel mit Kranz und Brillant)
wird verliehen bei:
90-jähriger Mitgliedschaft eines passiven Mitgliedes
50-jähriger Mitgliedschaft eines aktiven Mitgliedes,
45-jähriger Funktionärstätigkeit eines Mitgliedes.
Die aktive Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen beginnt ab Teilnahme am Nachwuchstraining bzw. Kinderturnen.
Abweichend von Nr. 2 > 1 a bis 1 g können Ehrennadeln von bronze bis gold, von bronze mit Kranz bis gold mit Kranz oder der Ehrenpreis auch schon vor der geforderten Anzahl an Mitgliedsjahren bei Vorliegen besonderer Umstände verliehen werden (z.B. wenn ein Mitglied sich durch besondere Verdienste um den Verein verdient gemacht hat). Die Entscheidung hierüber obliegt dem Vorstand und der erweiterten Vorstandschaft des TTC Haag.
Sollte es hierbei zu Abstimmungen kommen, entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Nr. 3: Ehrungen nach Nr. 2 können erfolgen bei:
- ordentlichen Mitgliederversammlungen (Generalversammlungen)
- Festbanketten des Vereins,
- allen Feiern des Vereins,
- allen übrigen entsprechenden Anlässen.
Nr. 4: Die vorherige Bekanntgabe an die zu ehrenden
Mitglieder sind an keine bestimmte Form gebunden.
Nr. 5: Die Ehrungen sind in der Mitgliederbestandsliste zu
vermerken.
Nr. 6: Die Ehrungen können durch die ordentliche
Mitgliederversammlung (Generalversammlung) auf
Antrag wieder aberkannt werden, wenn:
der Geehrte aus dem Verein ausgeschlossen wird,
der Geehrte den Verein in seinem Ruf schädigt,
auf Antrag des Geehrten.
Die Bekanntgabe der Aberkennung ist an keine Form gebunden.
Die Aberkennung gilt bei einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen als zustande gekommen.
Nr. 7: Geburtstage
Den Geburtstagsjubilaren gratulieren stellvertretend für den den TTC Haag absprachegemäß Mitglieder des Vorstands
bzw. der erweiterten Vorstandschaft..
Aktiven Mitgliedern wird gratuliert zum
50. Geburtstag
60. Geburtstag
65. Geburtstag
70. Geburtstag, weiterführend im 5-Jahresryhtmus
Passiven Mitgliedern wird gratuliert zum
70. Geburtstag
75. Geburtstag
80. Geburtstag, weiterführend im 5-Jahres-Rhytmus
Die genannten aktiven Geburtstagsjubilare erhalten vom Verein eine Geld-/Geschenkzuwendung zwischen 20,00 € und 30,00 €.
Die genannten passiven Geburtstagsjubilare erhalten vom Verein eine Geld-/Geschenkzuwendung zwischen 15,00 € und 20,00 €.
Haag, den 09.06.2018
gez.
Franz Altmann
1.Vorstand
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